Coronabestimmungen: Unterschied zwischen den Versionen

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== Hygieneregeln für Fahrgäste am Skilift Simmerberg - Winter 2021 / 2022 ==

Damit Sie Ihren Aufenthalt sicher und entspannt genießen können, haben wir ein Hygienekonzept für unseren Lift erarbeitet.

Wir setzen auch auf Ihre Eigenverantwortung und Solidarität!


Hier die aktuellen Hygieneregeln nach der 15. bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 23.11.2021, mit Ergänzung aus der Kabinettssitzung vom 07.12.2021


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'''Nutzung der Lifte'''

''Zum Kauf einer Skikarte benötigen wir von Ihnen:''

- Einen 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) und ein Ausweisdokument.

- Bei minderjährigen Schülerinnen und Schüler genügt ein Schülerausweis.

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''Wer muss wo eine Maske tragen''

- Kinder unter 6 Jahren sind Kinder von der Maskenpflicht ausgenommen.

- Kinder zwischen 6 und 15 Jahren müssen eine medizinische Gesichtsmaske tragen.

- Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene müssen eine FFP2-Maske tragen.

- Maskenpflicht gilt wo kein Mindesabstand eingehalten werden kann (Kasse, Warteschlangen, Einstieg, Lift, WC etc.).

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''Am gesamten Skigebiet der Skilift Simmerberg GmbH gilt:''

- Mindestabstand von 1,50 m überall einhalten.

- Familienangehörige vom gemeinsamen Haushalt fahren zu zweit, sonst nur einer.

- Bitte in die Ellenbeuge husten bzw. nießen! Das gilt auch, wenn Sie einen Mund-Nasen-Schutz tragen!

- Desinfektionsspender stehen bereit.

- Bei Krankheitssymptomen, wie Husten, Fieber, etc. bitte zu Haus bleiben.

- Unsere Mitarbeiter werden geschult und halten die Hygieneregeln ein.

Aktuelle Version vom 21. Januar 2023, 17:32 Uhr

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