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Hier die aktuellen Hygieneregeln nach der 15. bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 23.11.2021, mit Ergänzung aus der Kabinettssitzung vom 07.12.2021 |
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- ein Ausweisdokument, einen 2G-Nachweis und einen PoC-Antigen-Test (24h)oder PCR-Test (48h) |
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- Kinder unter 6 Jahren sind Kinder von der Maskenpflicht ausgenommen |
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- Kinder zwischen 6 und 15 Jahren müssen eine medizinische Gesichtsmaske tragen |
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- Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene müssen eine FFP2-Maske tragen |
- Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene müssen eine FFP2-Maske tragen. |
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- Maskenpflicht gilt |
- Maskenpflicht gilt wo kein Mindesabstand eingehalten werden kann (Kasse, Warteschlangen, Einstieg, Lift, WC etc.). |
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* Vermeiden Sie das Berühren Ihres Gesichtes mit Ihren Händen! |
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* Der Vorteil am Skilift Simmerberg: Es findet die Beförderung durch Schlepplifte statt - also an der frischen Luft. Wir haben die Beförderungskapazität, um die Abstände bestmöglich einzuhalten, reduziert. Wir halten uns an die Vorgaben der bayerischen Staatsregierung. |
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- Bei Krankheitssymptomen, wie Husten, Fieber, etc. bitte zu Haus bleiben. |
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Version vom 11. Dezember 2021, 06:27 Uhr
Hygieneregeln für Fahrgäste am Skilift Simmerberg - Winter 2021 / 2022
Damit Sie Ihren Aufenthalt sicher und entspannt genießen können, haben wir ein Hygienekonzept für unseren Lift erarbeitet.
Wir setzen auch auf Ihre Eigenverantwortung und Solidarität!
Hier die aktuellen Hygieneregeln nach der 15. bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 23.11.2021, mit Ergänzung aus der Kabinettssitzung vom 07.12.2021
Ab 11.12.2021 gilt 2G
Nutzung der Lifte
Zum Kauf einer Skikarte benötigen wir von Ihnen:
- Einen 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) und ein Ausweisdokument.
- Bei minderjährigen Schülerinnen und Schüler genügt ein Schülerausweis.
Wer muss wo eine Maske tragen
- Kinder unter 6 Jahren sind Kinder von der Maskenpflicht ausgenommen.
- Kinder zwischen 6 und 15 Jahren müssen eine medizinische Gesichtsmaske tragen.
- Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene müssen eine FFP2-Maske tragen.
- Maskenpflicht gilt wo kein Mindesabstand eingehalten werden kann (Kasse, Warteschlangen, Einstieg, Lift, WC etc.).
Am gesamten Skigebiet der Skilift Simmerberg GmbH gilt:
- Mindestabstand von 1,50 m überall einhalten.
- Familienangehörige vom gemeinsamen Haushalt fahren zu zweit, sonst nur einer.
- Bitte in die Ellenbeuge husten bzw. nießen! Das gilt auch, wenn Sie einen Mund-Nasen-Schutz tragen!
- Desinfektionsspender stehen bereit.
- Bei Krankheitssymptomen, wie Husten, Fieber, etc. bitte zu Haus bleiben.
- Unsere Mitarbeiter werden geschult und halten die Hygieneregeln ein.